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March 12 2010

jotbe
Unstrittig ist: Es muss sichergestellt sein, dass nur der Datengeber Kenntnis erlangt. Das wird sicher nicht über zentralisierte Strukturen gehen und auch nicht über einen Ansatz, der die gleiche Übermittlungsmethode für alle Arten von Datensammlern vorschreibt. Natürlich wird man sich seine Krankenakte lieber in Kopie beim Arzt abholen und nicht über ein Online-Portal abrufen.
Datensammler sollen gefälligst unaufgefordert informieren.: Denn sie sagen nicht, was sie tun - taz.de
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